Immer mehr Unternehmen investieren in die Gesundheitsvorsorge ihrer Mitarbeiter, um Krankenstände zu reduzieren. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 ist die „Betriebliche Gesundheitsförderung“ bis zu einem Betrag von 500 Euro im Jahr steuerfrei. Es entstehen keine Zusatzkosten durch Sozialversicherungsbeiträge.
Als Arbeitgeber können Sie die gesundheitsfördernden Maßnahmen für Ihre Mitarbeiter als betriebsbedingte Ausgaben verbuchen.
Voraussetzungen / Ablauf:
Setzen Sie sich mit uns bezüglich eines auf das Bedürfnis Ihres Unternehmens zugeschnittenen Angebots in Verbindung.